Rauchmelder

Auf dieser Seite möchten wir euch über die Bedeutung der Rauchmelder informieren.

Wie funktioniert ein Rauchwarnmelder ?

Ein Rauchwarnmelder erkennt Brandrauch und warnt mit einem lauten Alarmton, bevor die Rauchkonzentration im Raum gefährlich wird. Das wird durch die geschickte Anordnung eines lichtempfindlichen Sensors und einer Infrarot-LED in einem Gehäuse ermöglicht.

Die Infrarot-LED sendet kontinuierlich einen Prüf-Lichtstrahl aus, der für das menschliche Auge unsichtbar und so ausgerichtet ist, dass er nicht direkt auf die lichtempfindliche Photodiode trifft.

Sind Rauchpartikel in der Luft und dringen diese in die optische Kammer des Melders ein, wird der ausgesandte Infrarot-Lichtstrahl der LED durch die Rauchpartikel gestreut und reflektiert. Ein Teil dieses gestreuten Infrarot-Lichts fällt auch auf die lichtempfindliche Photodiode – der Rauchmelder schlägt Alarm.

Betrieben wird der Rauchmelder entweder über Netzstrom, meist aber mit handelsüblichen Batterien, die eine Betriebsdauer von bis zu drei Jahren haben. Wird die Batterie schwach, dann meldet sich das Gerät üblicherweise mit kurzen Pieptönen. Bei Zigarettenrauch, brennenden Kerzen etc. wird bei qualitativ guten Rauchwarnmeldern kein Fehlalarm ausgelöst.

Geräte mit fest eingebauten Langzeitbatterien müssen nach etwa zehn Jahren komplett ausgetauscht werden. Bei allen Betriebsarten sollten Sie das vom Hersteller empfohlene Datum für den Austausch der Geräte beachten, da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung oder Alterung der Bauteilen mit der Zeit sinkt.

Wie sieht die gesetzliche Regelung aus?

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31.Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. (Bayerische Bauordnung)

Was Sie beim Kauf beachten sollten

Achten Sie auf die CE-Kennzeichnung entsprechend der DIN EN 14604. Nur solche Rauchwarnmelder dürfen in Deutschland verkauft und gehandelt werden.

Für Menschen, die den Alarm der Rauchwarnmelder nicht oder nur schlecht hören, können die Geräte mit Lichtsignalanlagen und Rüttelkissen verbunden werden.

Wichtig:

Durch Rauchwarnmelder können Sie keine Brände verhüten. Sie können sie aber frühzeitig erkennen und melden.

Was können Sie vorbeugend gegen Brände tun?

  • Niemals im Bett rauchen
  • Zigaretten oder Kippen nur in feuerfesten Behältnissen ablegen
  • Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen
  • Elektrogeräte, die beim Betrieb Wärme entwickeln, nur so aufstellen wie in den Betriebsanleitungen beschrieben – Lüftungsöffnungen freihalten
  • Eingeschaltete Elektrogeräte wie Bügeleisen, Herd, Toaster, Heizdecken, Kaffeemaschinen, Fernseher, und Ähnliches nie unbeaufsichtigt lassen
  • Brennendes Fett (z.B. in Pfannen oder Fondue-Topf) nie mit Wasser löschen, sondern mit Deckel, Lösch- oder Wolldecke ersticken – keine Kunstfaserdecke verwenden!
  • Defekte Elektro- und Gasgeräte nur von Fachbetrieben reparieren lassen
  • Keine brennbaren Gegenstände in der Nähe von Elektro- und Gasheizungen oder Kachelöfen ablegen
  • Zündhölzer und Feuerzeuge kindersicher verwahren

Hier erfahren Sie mehr

Wenn Sie weitere Fragen haben zum Thema Rauchwarnmelder oder  Brandschutz in Privathaushalten wenden Sie sich bitte an uns oder informieren Sie sich bitte im Internet:

www.rauchmelder-lebensretter.de

www.vds.de

www.lfv-bayern.de